6. Ich erkläre mich einverstanden, für die Dauer des Aufenthaltes die Ausübung der Aufsichtspflicht auf die G.I.S. Bon e.V. zu übertragen. Die Ausübung wird im erforderlichen und zumutbaren Umfang auf volljährige Betreuer übertragen.
7. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Naturkatastrophen oder gleichgewichtige Fälle vor und während des Ferienaufenthaltes berechtigen G.I.S. Bonn e.V. zur Kündigung des Vertrages. Bei Ferienlagern mit Angabe einer Mindestteilnehmerzahl kann der Vertrag bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl durch G.I.S. Bonn e.V. gekündigt werden. Bereits eingegangene Teilnehmerbeiträge werden dann entsprechend vollständig oder anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
8. Bei vorzeitigem Abbruch des Kindes der Ferienfreizeit auf meinen Wunsch hin, erfolgt keine Kostenrückerstattung. G.I.S. Bonn e.V. kann nach Freizeitbeginn den Vertrag für das Ferienlager kündigen, wenn ein Teilnehmer die vertragsgerechte Durchführung des Ferienlagers nachhaltig gefährdet oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt oder im Interesse der Sicherheit notwendig ist ( z.B. Diebstahl, Fremd- und Eigengefährdung, Gewalt, Bedrohung, unerlaubtes Entfernen, ausländerfeindliche, rechtsradikale, sexistische Äußerungen und Handlungen, Straftatbestände). Der Teilnehmer wird verwarnt und vom Lagerleiter notfalls schriftlich abgemahnt. Ändert sich sein Verhalten nicht, wird G.I.S Bonn e.V. sich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen und das weitere Verfahren abstimmen. Die Entscheidung zur Abholung trifft in jedem Fall in Abstimmung mit dem Lagerleiter der Vorstandsvorsitzende des Vereins bzw. sein Stellvertreter. Muss der Teilnehmer aus bereits erwähnten Gründen abgeholt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch die Erziehungsberechtigten zu tragen. Resterstattung aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen entfällt. Muss ein Teilnehmer nach Hause gebracht werden, weil die Erziehungsberechtigten dazu nicht in der Lage sind, so haben sie die entstehenden Transportkosten einschließlich der für die eventuell notwendige Begleitperson zu tragen. Wird der Vertrag aus individuellen Gründen des Teilnehmers gekündigt, so bleibt der Anspruch auf den Elternbeitrag bestehen.
9. Eine Haftung des Vereins und seiner Aufsichtsperson(en) gegenüber dem Teilnehmer und den gesetzlichen Vertretern ist ausgeschlossen, sofern nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung Ursache der Schäden ist. Der Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10. Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände und gegen Diebstahl besteht nicht. Für Schäden, die das Kind während des Ferienprogramms fahrlässig bzw. mutwillig verursacht, wird keine Haftung übernommen. Die Mitnahme von Wertgegenständen wie z.B. Fotoapparat, Videokamera, Schmuck ä. erfolgt auf eigene Gefahr. Sollten Handys mitgeführt werden, werden sie für die Zeit des Aufenthaltes beim Lagerleiter aufbewahrt. Taschengeld wird während der Ferienzeit nicht benötigt.
11. Ich bin damit einverstanden, dass während der Freizeit Fotos von meinem Kind gemacht und für einen Bericht an die Förderer des Projektes sowie für eigene Veröffentlichungen des Veranstalters verwendet werden.
12. Die Speicherung der Personendaten dient nur der Durchführung des Ferienlagers sowie der Versendung von Informationsmaterial. Personendaten werden nur an die Partner von G.I.S Bonn e.V. (zuständige Ämter, Versicherungsträger) weitergegeben. Es erfolgt keine andere Weitergabe an Dritte.
13 Mir ist bewusst, dass Ersatzansprüche gegen den Veranstalter sowie gegen einzelne Betreuer für Schäden, die ausschließlich durch falsche oder unterlassene Angaben in dieser Erklärung entstanden sind, ausgeschlossen sind.